F. Zu dieser erschienen am 2. Juli 2013 A.____ und Advokat Daniel Levy sowie B.____ mit Advokat Hans Suter. Keine der Parteien machte Noven geltend. Im Hinblick auf gerichtliche Vergleichsbemühungen wurden die Parteien informell befragt, bevor ihre Rechtsvertreter man- Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht gels Zustandekommen eines Vergleichs ihre Plädoyers hielten. In diesen hielten beide Rechtsvertreter an ihren Rechtsbegehren und den entsprechenden Begründungen fest. Erwägungen