Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht CHF 100'000.00, sondern freiwillig CHF 121'200.00 zur Amortisation der von der Beklagten für den Hauskauf in X.____ aufgenommenen Hypothek beigetragen. Wäre die Klägerin finanziell schlecht gestellt gewesen, wäre dies nicht möglich gewesen. Sodann sei von Nettomieterträgen über CHF 3'100.00 auszugehen. Aufgrund der monatlichen Zahlungen der Beklagten von CHF 500.00 habe sich die finanzielle Lage der Klägerin daher nicht verschlechtert. In Anbetracht der damaligen innigen Verwandtschaftsbeziehung habe die Klägerin gewusst, dass sie von der Beklagten finanziell unterstützt würde.