B. Mit Entscheid vom 6. November 2012 wies das Bezirksgericht Arlesheim die Klage ab (Dispositiv Ziff. 1). Die Beklagte wurde bei ihrer Erklärung behaftet, der Klägerin einen Betrag im Umfang von CHF 62'200.00 zurückzubezahlen, mittels monatlichen Zahlungen von CHF 500.00 mit Wirkung ab Rechtskraft des Urteils (Dispositiv Ziff. 2). Die Friedensrichterkosten von CHF 150.00 und die Gerichtsgebühr von CHF 14'000.00 wurden den Parteien je zur Hälfte auferlegt und die Parteikosten wettgeschlagen (Dispositiv Ziff. 3). Zur Begründung