Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens von CHF 2'000.− werden der Berufungsklägerin auferlegt. Die Berufungsklägerin wird angewiesen, der Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von CHF 860.− zu bezahlen. Mitteilung an Parteien Vorinstanz Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer-Bader Stefan Steinemann Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht