"1. Die Gesuchsbeklagte 1 wird unter Androhung der polizeilichen Vollstreckung im Nichtbefolgungsfalle angewiesen, das Mietobjekt (1. UG im Lagergebäude B._____) an der R._____strasse 15-17 in Q._____ bis spätestens 14. Januar 2013, 12.00 Uhr mittags, zu räumen, unter Abgabe sämtlicher Schlüssel an die Vermieterschaft sowie Herstellung des früheren Zustandes auf eigene Kosten." Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen.