Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht Q._____ bis spätestens 14. Januar 2013, 12.00 Uhr mittags, zu räumen. Soweit das Mietobjekt nicht bereits geräumt wurde. 6. Der Gesuchsbeklagte 6 wird unter Androhung der polizeilichen Vollstreckung im Nichtbefolgungsfalle sowie unter Androhung der Verwertung zurückgelassener Sachen richterlich angewiesen, das Mietobjekt (Lagerplätze Nr. 7 und 8 im 1. UG) an der R._____strasse 17 in Q._____ bis spätestens 14. Januar 2013, 12.00 Uhr mittags, zu räumen. Soweit das Mietobjekt nicht bereits geräumt wurde.