C. Mit Entscheid vom 20. November 2012 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Arlesheim Folgendes: "1. Die Gesuchsbeklagte 1 wird unter Androhung der polizeilichen Vollstreckung im Nichtbefolgungsfalle sowie unter Androhung der Verwertung zurückgelassener Sachen richterlich angewiesen, das Mietobjekt (1. UG im Lagergebäude B._____) an der R._____strasse 15-17 in Q._____ bis spätestens 14. Januar 2013, 12.00 Uhr mittags, zu räumen, unter Abgabe sämtlicher Schlüssel an die Vermieterschaft sowie Herstellung des früheren Zustandes auf eigene Kosten.