Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht te 1 der Konkurs eröffnet und per 13. August 2012 mangels Aktiven wieder eingestellt. Aufgrund der Konkurseröffnung setzte die Gesuchsklägerin mit Schreiben 16. August 2012 der Gesuchsbeklagten 1 und der Konkursverwaltung eine Frist bis zum 15. September 2012 zur Leistung einer Sicherheit von CHF 28'580.80 für künftige Mietzinse von 7 Monaten. Da innerhalb der Frist diese Sicherheit nicht geleistet wurde, kündigte die Gesuchsklägerin das Mietverhältnis am 19. September 2012 fristlos.