Ltd nicht im Zusammenhang mit der die eingeklagte Forderung betreffenden Rechnung Nr. 09-935-11-004 vom 12. November 2009 erwähnt wird, sondern vielmehr im Zusammenhang mit der Rechnung Nr. 10-935-04-009 vom 21. April 2010. Die Rechnung vom 12. November 2009 wird indessen auch im Protokoll vom 23. April 2010 erwähnt, wobei wiederum ausdrücklich die Berufungsbeklagte als Gläubigerin namentlich erwähnt und ausserdem vermerkt wird, dass inzwischen eine Akontozahlung von CHF 10'500.00 erfolgt ist und sich der noch offene Betrag auf CHF 10'740.50 beläuft.