__ persönlich impliziert. Da die Vollmacht die Legitimation nach Aussen gegenüber der X.____ Bank bezweckt, musste das für die Berufungsbeklagte handelnde Organ, Herr C.____, von der Berufungsklägerin autorisiert werden. Ein Hinweis darauf, dass C.____ als Organ der Berufungbeklagten auftritt, ist für die Vertretungslegitimation gegenüber der X.____ Bank nicht erforderlich, weshalb der fehlende Hinweis auf dem Vollmachtsformular auch nicht ausschliesst, dass das X.____ Bank-Mandat an die Berufungsbeklagte erteilt wurde.