Bank-Mandat insgesamt CHF 21'240.50 zu schulden und diesen Betrag bis spätestens 15. Januar 2010 zu bezahlen. Mit dieser wiederholten Unterzeichnung wird die Beweiskraft der Schuldanerkennung und damit auch der Beweis für das Bestehen der Aktivlegitimation der Berufungsbeklagten in Bezug auf die eingeklagte Forderung nach Dafürhalten des Kantonsgerichts zusätzlich verstärkt.