Die wörtlich identische Formulierung dieser Schuldanerkennung wurde sodann in die Sitzungsprotokolle vom 26. November 2009 und 21. Januar 2010 übernommen und von E.____ als Vertreter der Berufungsklägerin erneut unterschrieben. Damit hat die Berufungsklägerin insgesamt dreimal unterschriftlich anerkannt, der Berufungsbeklagten für ihre Leistungen aus dem X.____ Bank-Mandat insgesamt CHF 21'240.50 zu schulden und diesen Betrag bis spätestens 15. Januar 2010 zu bezahlen.