"1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten des Bezirksgerichts von CHF 10‘000.00 und die Friedenrichterkosten von CHF 200.00 werden dem Kläger auferlegt. 3. Der Kläger hat der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 22‘000.00 (inklusive Auslagen und MWST) zu bezahlen.