Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht zentrale Rolle, da die Entschädigung pro Monat Laufzeit der Grundstückreservation geschuldet ist. Insofern ist ein Vergleich zwischen der Entschädigung im Fall eines Kaufs und jener im Fall eines Nichtzustandekommens nicht möglich. Das Argument, die Entschädigung sei im Falle des Grundstückerwerbs im Kaufpreis inbegriffen gewesen, kann den pönalen Charakter von Art. 8 lit. a daher nicht widerlegen. Kommt entsprechend diesen Ausführungen Art. 8 lit.