men. 6. Die Bestimmung in Art. 8 trägt den Titel „Abgeltung bei Nichterwerb“. Aus diesem Titel geht ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem beabsichtigten Kaufvertrag betreffend Parzelle 298 GB X.____ hervor, da es eben gerade um die Folgen bei Nichterwerb dieser Parzelle geht.