Vorverträge sowie Verträge, die ein Vor- kaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht an einem Grundstück begründen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der öffentlichen Beurkundung (Abs. 2). In Art. 2 des Vorvertrags verpflichteten sich die Parteien gegenseitig, nach Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung umgehend auf der Bezirksschreiberei einen Kaufvertrag über die Parzelle Nr. 298, GB X.____, abzuschliessen, dessen Inhalt sie in Art. 4 umschrieben. Indem sich die Parteien zum Abschluss eines späteren Hauptvertrages verpflichteten, handelt es sich um einen Vorvertrag über einen Grundstückkauf. Die Vereinbarung ist auch als Vorvertrag betitelt und unterliegt als solchen gemäss Art.