In Art. 3 wird sodann das Grundstück noch einmal bezeichnet. In Art. 4 sind die Vertragsbestimmungen aufgeführt, so der Kaufpreis von CHF 2‘016‘000.00, die Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Unterzeichnung, die Hypothekenregelung/Schuldübernahme, was alles im Kaufpreis inbegriffen ist (Zugehör, Gebäude), Regelungen zum Antritt sowie betreffend Gebühren und Steuern. In Art. 5 mit dem Titel „Handlungsbefugnis“ ermächtigt der Verkäufer die Käuferin sämtliche notwendigen behördlichen Einkünfte einzuholen und Erklärungen abzugeben, welche zur Abklärung der baulichen Nutzung, der Erwirkung der Baubewilligung etc. erforderlich sind.