Sämtliche mit der Projektierung verbundenen Immaterialgüterrechte würden gegen Bezahlung des Honorars an den Verkäufer zur freien Nutzung übergehen. In Art. 2 des Vorvertrages verpflichten sich die Parteien, umgehend einen Kaufvertrag auf der Bezirksschreiberei abzuschliessen, sobald eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2011. Betreffend Inhalt des zu verurkundenden Kaufvertrags verweisen die Parteien auf Art. 4. In Art. 3 wird sodann das Grundstück noch einmal bezeichnet.