__ Eigentümer der Parzelle Nr. 298 im GB X.____ sei und diese Parzelle kommerzialisieren und bestens veräussern wolle, wozu vorab planerische Aufwendungen zu erbringen seien, insbesondere ein Quartierplanverfahren durchzuführen sei. In der Folge solle eine rechtskräftige Baubewilligung erwirkt werden. Die Käuferin solle sämtliche Projektentwicklungskosten tragen. Bei Abbruch der Zusammenarbeit, welche der Verkäufer zu vertreten habe, würden sämtliche aufgelaufenen Planungs- und Drittkosten gemäss SIA-Tarif zu Lasten des Verkäufers gehen. Sämtliche mit der Projektierung verbundenen Immaterialgüterrechte würden gegen Bezahlung des Honorars an den Verkäufer zur freien Nutzung übergehen.