Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht (im Folgenden nur noch Vorvertrag genannt) öffentlich zu beurkunden gewesen wäre bzw. ob diese Bestimmung mangels öffentlicher Beurkundung formungültig ist. 3. Der Vorvertrag beinhaltet 10 verschiedene Bestimmungen, welche als „Art.“ bezeichnet sind und im Folgenden kurz dargestellt werden. Art. 1 trägt den Titel „Vorbemerkung“. Es wird dort ausgeführt, dass A.____ Eigentümer der Parzelle Nr. 298 im GB X.__