Auf die ausführliche Urteilsbegründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. C. Gegen das Urteil vom 29. August 2013 hat die Beklagte mit Eingabe vom 13. November 2013 an das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, die Berufung erklärt mit den