Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht erfolgreich durchlaufen worden sei und die Beklagte auf den Grundstückerwerb verzichtet, die doppelte Entschädigung von CHF 16‘000.00 pro Monat vor. Die zwei Phasen seien vorgesehen worden, weil den Parteien bewusst gewesen sei, dass dem Grundstückkauf eine längere Pla- nungs- und Bewilligungsphase vorausgehe. Es scheine naheliegend, dass der Kläger für die erste Phase, welche für den künftigen Kaufabschluss in zeitlicher und sachlicher Hinsicht mit Unsicherheiten und Risiken verbunden gewesen sei, eine Reservationsvereinbarung habe treffen wollen.