3. Die Berufungsklägerin hat dem Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von pauschal CHF 8'000.00 (inkl. Spesen und MWST) zu bezahlen. Präsidentin Gerichtsschreiberin Christine Baltzer-Bader Karin Arber Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht