Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht gewesen sein soll (Rz 1). Sodann werden die erfolgten Straf- und Zivilverfahren inkl. der ergangenen Entscheide erläutert (Rz 2). Unter Buchstabe B (Rz 3 und 4) folgt die Zusammenfassung der vorinstanzlichen Urteilsbegründung. Der Buchstabe C trägt sodann den Titel "unrichtige Feststellung des Sachverhaltes". Die Berufungsklägerin führt dazu aus, dass das Bezirksgericht unrichtige Feststellungen des Sachverhalts getroffen und auch eine falsche Beweiswürdigung gemacht habe. Dabei gehe es nicht nur um die vom Zeugen C.____ und der Auskunftsperson D.__