B. Gegen dieses Urteil erklärte die Beklagte, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Bichsel, mit Eingabe vom 1. Februar 2013 die Berufung. Sie beantragte, das Urteil des Bezirksgerichts Liestal vom 20. September 2012 sei aufzuheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. In der Berufung folgt unter dem Titel "Materielles", Buchstabe A, zunächst die Sachverhaltsdarstellung der Beklagten zum angeblichen Vorfall vom 15. Juni 2008 bzw. wie das Gespräch zwischen ihr sowie E.____ und C.____ zustande gekommen sein soll und was der Inhalt des Gesprächs