Der Kläger wurde ermächtigt, das vorliegende Urteil nach Eintritt der Rechtskraft Dritten seiner Wahl mitzuteilen (Dispositiv Ziffer 3). Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen (Dispositiv Ziffer 4). Die Gerichtsgebühr von CHF 6'300.-- wurde zu einem Drittel dem Kläger und zu zwei Dritteln der Beklagten auferlegt; die Gerichtskosten von CHF 800.-- für das vorausgegangene Verfahren um provisorische Verfügung wurden im gleichen Verhältnis verteilt. Weiter wurde die Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 5'935.-- zu bezahlen (Dispositiv Ziffer 5).