Seite 21 http://www.bl.ch/kantonsgericht 4. Die Entscheidgebühr von CHF 2‘000.00 für das Berufungsverfahren zuzüglich Kosten für die Übersetzung (Englischdolmetscher) von CHF 206.25 werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt. 5. Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst. Präsidentin Gerichtsschreiberin i.V. Christine Baltzer-Bader Carole Girod Seite 22 http://www.bl.ch/kantonsgericht