Dass sich D.____ bereits wenige Tage nach der Einweisung in das UKBB beruhigte und die Tatsache, dass trotz veränderter Familiensituation und der Beratung von I.____ keine nachhaltige Verbesserung eintrat, zeigt die Notwendigkeit einer stationären Massnahme deutlich auf. Da weder mildere Massnahmen für eine dauerhafte Einschulung vorgebracht wurden, noch solche ersichtlich sind, ist die von der Vorinstanz angeordnete Massnahme, nämlich der Mutter die Obhut zu entziehen und sie auf das Durchgangsheim J.____ zu übertragen, angemessen.