2.7 Vor dem Hintergrund des hiervor Geschilderten wird ersichtlich, das D.____ akut in seinem Wohle gefährdet ist. Nach wie vor machen die Eltern keine Anstalten, D.____ längerfristig einzuschulen. Es mangelt ihm an einem stabilen Umfeld, um sich gesund entwickeln zu können. Auch in naher Zukunft ist entgegen der Ansicht der Berufungsklägerin keine nachhaltige Beruhigung der familiären Situation absehbar, welche es D.____ mit Sicherheit ermöglichen würde, regelmässig in die Schule zu gehen und ein Leben in geregelten Bahnen zu führen. Zwar setzt sich der Kindsvater ebenfalls dafür ein, D.____ nicht in das Durchgangsheim J.____ zu platzieren, sondern ihn bei der Mutter leben zu lassen.