Dort ging er allerdings nur morgens in die Schule und nicht, wie eigentlich vorgesehen, bis 15:00 Uhr, da er laut Ausführungen der Mutter an der Hauptverhandlung, Probleme gehabt habe, mit den anderen Kindern still zu sitzen und zu essen. Im Weiteren fehlte er innerhalb eines Quartals insgesamt an drei Tagen wegen Krankheit, kam an einem Tag unentschuldigt nicht in die Schule und weitere sieben Mal zu spät. Bezüglich des Zuspätkommens führte die Kindsmutter an der Hauptverhandlung aus, dass sie davon ausgegangen sei, dass D.____ zwischen 08:00 Uhr und 08:15 Uhr in der Schule eintreffen könne. Inzwischen sei ihr klar, dass der offizielle Schulbeginn auf 08:00 Uhr angesetzt sei.