Er vereinbarte mit dem Kindsvater, dass der Wiedereintritt am 9. April 2013 erfolgen solle. Am 17. April 2013 erfuhr er sodann, dass D.____ gemäss Ausführungen der Eltern aufgrund gewisser Vorkommnisse mit der Lehrerin Angst hätte und nicht mehr zur Schule gehen wolle. Als vorgeschlagen wurde, einen Termin für ein klärendes Gespräch zu vereinbaren und D.____ zurück in die Klasse zu schicken, hätten die Eltern darauf bestanden, den Sohn noch ein paar Minuten vor dem Klassenzimmer auf den Unterricht vorzubereiten. Als die Lehrerin nachtgeschaut habe, sei die ganze Familie verschwunden gewesen.