An der Hauptverhandlung führte sie diesbezüglich aus, dass sie nicht gewusst habe, dass es in der Schweiz illegal sei, die Kinder nicht in die Schule zu schicken. Hätte sie dies gewusst, hätte sie D.____ wieder zurück in die Schule geschickt. Der Schulleiter der Primarschule bemühte sich daraufhin intensiv darum abzuklären, wie es mit D.____ in schulischer Hinsicht nun weitergeht. Nachdem er anfänglich die Information erhielt, dass der Sohn in eine Schule in Basel angemeldet werde, erfuhr er am 7. April 2013 überraschenderweise, dass D.____ wieder in die Schule zurückkehre. Er vereinbarte mit dem Kindsvater, dass der Wiedereintritt am 9. April 2013 erfolgen solle.