Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht nicht näher erläuterten Problemen gekommen ist. Wie bereits erwähnt, wurde D.____ daraufhin am 3. Januar 2013 in die Primarschule in X.____ aufgenommen, wo er jedoch nicht lange bleiben konnte. Bereits ab dem 23. Januar 2013 ging er nicht mehr in die Schule, da die Kindsmutter ab diesem Zeitpunkt - wiederum aufgrund massiver Konflikte mit ihrem Ehemann - Unterschlupf im Frauenhaus fand und ihren Sohn dorthin mitnahm. An der Hauptverhandlung führte sie diesbezüglich aus, dass sie nicht gewusst habe, dass es in der Schweiz illegal sei, die Kinder nicht in die Schule zu schicken.