Dennoch konnte D.____ bis zum heutigen Zeitpunkt nirgendwo nachhaltig eingeschult werden. Stattdessen war er den nach wie vor anhaltenden schweren Konflikten zwischen den Eltern ausgesetzt, die oft darin mündeten, dass die Ehefrau mit den Kindern den gemeinsamen Haushalt verliess und entweder nach Kanada zurückkehrte oder unabhängig vom Ehemann zusammen mit den Kindern eine eigene Wohnung mietete. Anlässlich der Hauptverhandlung präzisierte die Kindsmutter, dass sie im Mai 2009 - nachdem die Familie am 21. November 2008 in die Schweiz gekommen sei - mit den Kindern zurück nach Kanada gereist und erst im August 2009 in die Schweiz zurückgekehrt sei.