Hauptverhandlung vorgebrachten Einwands, dass der Knabe im August geboren sei und demnach ein „später Sechsjähriger“ gewesen sei. Der Gefährdungsmeldung der Primarschule X.____ vom 24. April 2013 bzw. 3. Mai 2013 ist indessen zu entnehmen, dass D.____, nach seinem Eintritt in die besagte Schule am 3. Januar 2013, einer Einführungs-Kleinklasse zugeteilt wurde, da er unter anderem die Buchstaben und Zahlen nicht kenne, sehr auffällig sei und sich schwer konzentrieren sowie Regeln kaum einhalten könne. In ihrem Austrittsbericht vom 7. Oktober 2013 hielt das UKBB sogar fest, dass D.____ sich auf schulischer Ebene eher unter dem Niveau eines Erstklassschülers befinde.