Seite 15 http://www.bl.ch/kantonsgericht tisierung von D.____. Dieser habe bereits die durch den Wegzug des Vaters bedingte Trennung zu verkraften. Wenn er nun auch noch von der Mutter getrennt werde, sei dies aus seiner Sicht dem Kindeswohl sicherlich abträglich. A.____ spreche sich deshalb gegen eine stationäre Behandlung von D.____ aus und notgedrungen für einen vorläufigen Verbleib bei der Kindsmutter, bis eine bessere Lösung gefunden werde.