Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht sehr gross gewesen, weil der Ehemann sich nicht strikt an die Anordnung des Bezirksgerichtspräsidenten gehalten habe, sich jeweils von Montagmorgen bis Donnerstagabend nicht in der Wohnung aufzuhalten und so Druck von der Familie zu nehmen. Alle Beteiligten seien davon ausgegangen, dass mit dem Auszug des Ehemannes im Anschluss an die Gerichtsverhandlung vom 26. September 2013 Ruhe einkehren könne. Leider habe sich dies nicht bestätigt. Bereits vor der besagten Gerichtsverhandlung sei bekannt gewesen, dass der Ehemann berufsbedingt einen Wegzug nach Singapur plane.