Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht und Offizialgrundsatz zur Anwendung und sämtliche gerügten Mängel können frei und unbeschränkt überprüft werden. Wie bereits die Vorinstanz, verfügt die Berufungsinstanz ebenfalls über die volle Kognition. Der Berufung wurde zudem die aufschiebende Wirkung erteilt. Des Weiteren wurden im Berufungsverfahren ein Schriftenwechsel und eine Parteiverhandlung durchgeführt. Gestützt auf diese Ausführungen wird die Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegend nachträglich geheilt und es wird daher darauf verzichtet, den Fall an die Vorinstanz zurück zu weisen.