im Durchgangsheim zu platzieren, sei von der KJP BL gekommen. Die Kindsmutter habe sich mit der vorübergehenden Platzierung von D.____ im Durchgangsheim für ein paar Tage einverstanden erklärt, da die Abreise des Kindsvaters nach Singapur kurz bevorgestanden habe und sie nicht gewollt habe, dass D.____ durch den Vater noch mehr bedrängt und gestresst werde. D.____ sei am Folgetag von seinem Vater abgeholt worden. Bezüglich des kurzen Aufenthalts im Durchgangsheim J.____ präzisierte E.____, dass die Kindsmutter ein begleitetes Besuchsrecht des Vaters gewollt habe. Da dies jedoch nicht gerichtlich entschieden worden sei, habe D.____ nicht im Durchgangsheim bleiben können.