Einerseits habe es ein Missverständnis mit dem Lehrer gegeben, da die Kindsmutter gemeint habe, dass D.____ zwischen 08:00 Uhr und 08:15 Uhr in der Schule sein müsse. Inzwischen sei ihr klar, dass der Schulbeginn offenbar um 08:00 Uhr sei. Zum anderen habe sich D.____ sehr gestresst gefühlt, da gewisse Lehrer ihm Angst gemacht hätten, namentlich mit der Drohung, dass wenn D.____ die geforderte schulische Leistung nicht erbringe, er über Nacht in der Schule bleiben müsse und nicht nach Hause gehen könne. In der Klasse der ISB, in welcher D.____ gewesen sei, sei eigentlich vorgesehen, dass er bis um 15:00 Uhr nachmittags in der Schule sei und dort zu Mittag esse.