Hätte sie dies gewusst, hätte sie D.____ wieder zurück in die Schule geschickt. Auf die Feststellung der Kantonsgerichtspräsidentin hin, dass im April dieses Jahres eine Gefährdungsmeldung der Schule erfolgt sei und sie spätestens zum damaligen Zeitpunkt hätte realisieren müssen, dass die Kinder in die Schule gehen müssten, hielt Letztere fest, dass sie von dieser Gefährdungsmeldung nichts gewusst habe und das besagte Schreiben ohnehin in Deutsch abgefasst worden sei, was sie jedoch nicht verstehe. Die ISB sei vom Arbeitgeber F.____ bezahlt worden. Nachdem der Kindsvater aufgehört habe, dort zu arbeiten, hätten sich die Eltern dazu entschlossen, D.____ in die Y.__