X. Zu der Hauptverhandlung vom 3. Dezember 2013 erschienen die Kindsmutter mit ihrer Rechtsvertretung, ein Englischdolmetscher, die Rechtsvertretung des Kindsvaters sowie die Erziehungsbeiständin E.____. Letztere hielt fest, dass es sehr schwierig sei, eine fachlich gute Einschätzung abzugeben, weil sich die Situation der Familie im Vergleich zum Dezember letzten Jahres stark verändert habe. Sie habe den Eindruck, dass die Kindsmutter sich sehr beruhigt und nicht mehr diese panischen Momente habe. D.____ habe sich ebenfalls beruhigt. I.____ der Kinder- und Jugendberatung Birseck habe ebenfalls den Eindruck, dass die Mutter mit den Kindern gut umgehe.