Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht ständen in der Lage sei, das Kindeswohl zu gewährleisten oder nicht. Die Lösung des Schulproblems sei dringlich. Es sei indessen nicht sinnvoll, D.____ vor einem definitiven gerichtlichen Entscheid zu platzieren, da die Platzierung dadurch einen vorläufigen Charakter hätte und weder die Mutter noch der Sohn sich darauf einlassen könnten.