U. In ihrer vom 12. November 2013 datierenden Stellungnahme sprach sich E.____ für die Erteilung der aufschiebenden Wirkung aus. Im Weitern führte sie aus, dass ihres Erachtens das Wohl von D.____ zurzeit massiv gefährdet sei, da seit langer Zeit kein oder kein geordneter Schulbesuch erfolge. Bis zum Wegzug des Vaters nach Singapur sei die Kindeswohlgefährdung aufgrund der massiven Streitigkeiten der Eltern untereinander und um die Kinder als sehr gross einzuschätzen. Letzteres habe sich nun beruhigt. Aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens könne sie im Moment nicht abschätzen, wie weit die Kindsmutter unter den aktuellen Um-