Weiter wurde die Erziehungsbeiständin, E.____, eingeladen, sich innert zehn Tagen seit Zustellung dieser Verfügung zum Verfahrensantrag, der Berufung sei aufschiebende Wirkung zu erteilen, zu äussern. Schliesslich wurde der Berufung die aufschiebende Wirkung vorerst erteilt und die Adressaten der Verfügung darüber informiert, dass nach Eingang der Berufungsantwort sowie der Stellungnahme der Erziehungsbeiständin definitiv über die Erteilung der aufschiebenden Wirkung entschieden werde.