Q. Mit Verweis auf die Empfehlungen des Austrittsberichts des UKBB vom 7. Oktober 2013 (vgl. Buchstabe O hiervor) stellte die KJP BL mittels Schreiben an das Bezirksgericht Arlesheim vom 24. Oktober 2013 einen superprovisorischen Antrag auf Obhutsentzug und auf Platzierung von D.____ in das Durchgangsheim J.____. Als Gründe für die Kindeswohlgefährdung nannte Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht sie die hochstreitige Trennungssituation zwischen den Eltern und die wiederholten Streitereien zwischen den Geschwistern.