die Kindsmutter jedoch dazu entschlossen, D.____ zurück zu sich nach Hause zu nehmen. Bei Bedarf wolle sie eine stationäre Abklärung im besagten Durchgangsheim in Erwägung ziehen. D.____ sei am 3. Oktober 2013 gegen die Empfehlung des UKBB nach Hause gegangen. Ein stationärer Abklärungsaufenthalt zur psychologischen Diagnostik, welche durch die KJP BL vorgenommen werden könnte, sowie eine schulische Abklärung und die Organisation einer raschen Wiederbeschulung von D.____ würden dringend empfohlen. P. Mit Entscheid vom 15. Oktober 2013 ernannte die KESB E.____ als Erziehungsbeiständin von C.____ und D.____.