K. Entsprechend der Verfügung des Bezirksgerichts Arlesheim vom 31. Mai 2013 (vgl. Buchstabe I hiervor) informierte E.____ mit E-Mail vom 12. Juli 2013 den Bezirksgerichtspräsidenten Arlesheim, dass sie am 26. Juni 2013 ein Gespräch mit I.____ der Familien- und Jugendberatung Birseck geführt habe und sie beide zur übereinstimmenden Einschätzung gekommen seien, dass die Kommunikation zwischen den Ehegatten grundsätzlich nicht konstruktiv und das konfliktgeprägte Zusammenleben der Eltern nicht im Interesse der Kinder sei. D.____ sei ausserordentlich auffällig.