Die bereits mit Bericht vom 22. März 2013 abgegebenen Empfehlungen würden sich nur leicht verändern: Die Obhut der Kinder solle auf beide Eltern in dem Sinne verteilt werden, dass beide Eltern jeweils einen Teil der wöchentlichen Betreuung übernehmen. Über eine dem Kindeswohl dienende Aufteilung könne angesichts des heutigen Erkenntnisstands kein Urteil gebildet werden. Ein Verbleib der ganzen Familie im selben Haushalt werde aufgrund der angespannten Beziehung der Eltern und des Rückzugs der Mutter und der Kinder in einzelne Wohnungsteile nicht empfohlen.