G. Mit undatiertem Schreiben (Eingang beim Bezirksgericht Arlesheim am 16. Mai 2013) benachrichtigte die ISB das Bezirksgericht Arlesheim, dass D.____ seit seinem Wiedereintritt in die Schule vom 25. April 2013 einen Tag zu spät gekommen sei. Ferner sei zu beachten, dass D.____ zurzeit die Schule nur morgens besuche, bis er sich wieder gut in der Schule eingelebt habe. Diese Entscheidung sei in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Lehrerin gefällt worden.